Social Media Recht / Social Media Law in Deutschland: Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Social Media Marketing etc.)

Das Social Media Recht (Social Media Law) wird in Deutschland und Europa aufgrund der wachsenden Bedeutung des Social Media Marketing (als Ausprägung des Online Marketing) immer wichtiger. Ein Rechtsanwalt (z.B. ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) mit Spezialisierung auf das Social Media Recht, also dem Recht der Sozialen Medien, sowie mit Kenntnissen im IT Recht befasst sich mit den verschiedensten rechtlichen Gesichtspunkten (und auch möglichen Problemen) wie etwa aus den Bereichen Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht in Bezug auf Social Media Plattformen wie Facebook, Youtube, Xing, Twitter, Instagram, Snapchat, Google+ etc..

Dieses relativ neue Rechtsgebiet umfasst z.B. Fragen in Zusammenhang mit den folgenden Aspekten des Social Media Marketing bzw. Online Marketing:

  • Rechtliche Anforderungen an geschäftliche Seiten wie Unternehmensseiten oder Produktseiten (z.B. Impressum, Anbieterkennzeichnung)
  • Nutzung geschützter Namen (z.B. Markennamen) als Nutzernamen oder Profilnamen (Accounts und Markenrecht)
  • Sharing / Teilen und Liken („Like“ / „Like Button“) von Postings (z.B. von Inhalten Dritter wie Bilder, Memes, Videos oder Texten)
  • Problemstellungen im Zusammenhang mit Followern / Fans (z.B. Kauf und Manipulation)
  • Facebook Werbung, Twitter Werbung, Instagram Werbung, Snapchat Werbung etc.
  • Social Media Marketing (Social Marketing) / Social Media Werbung
  • Affiliate Marketing
  • Influencer Marketing (Marketing mittels Social Media Influencern)
  • Schleichwerbung / Versteckte Werbung bzw. verschleierte Werbung auf verschiedenen Social Media Plattformen
  • Astroturfing (Fake Bewertungen)
  • Social Media Monitoring (z.B. in Bezug auf Markenverletzungen)

Eine Verletzung von Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Urheberrecht kann zu Abmahnungen (mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen), einstweiligen Verfügungen oder Klagen in Verbindung mit Rechtsanwaltskosten, möglichen Gerichtskosten und sogar Schadensersatz sowie weiteren Verpflichtungen führen. Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig mit den rechtlichen Anforderungen an Social Media Auftritte und entsprechende Aktivitäten zu befassen und Probleme mit spezialisierten Anwälten zu klären, bevor diese auftreten.

Dr. Florian Lichtnecker (Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) befasst sich schon seit Jahren mit den vorgenannten Aspekten des Social Media Rechts und ist z.B. Autor verschiedener Fachbeiträge sowie Co-Autor des einschlägigen Kapitels im Hamburger Kommentar „Gesamtes Medienrecht“ und kann als Fachmann auf diesem Gebiet angesehen werden. In Ergänzung zu den normalen Angeboten in Verbindung mit dem gewerblichen Rechtsschutz sowie dem Recht des unlauteren Wettbewerbs bietet die Patent- und Rechtsanwaltskanzlei auch Social Media Training und Social Media Consulting z.B. für Social Media Manager in Deutschland (in Bezug auf verschiedene rechtliche Aspekte) an. Außerdem ist sie bei der rechtlichen Begleitung und Entwicklung einer Social Media Strategie behilflich.

Für weitere Informationen zum Angebot in diesem Rechtsgebiet können Sie uns gerne per E-Mail an media@patente-bayern.de kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!