Nicht selten werden Patente oder Gebrauchsmuster verkauft oder lizenziert. Unsere Patentanwalts- und Rechtsanwaltskanzlei hilft Ihnen bei Fragestellungen in diesem Zusammenhang.
Vor allem wenn ein technisches Schutzrecht (Patent oder Gebrauchsmuster) selbst angemeldet wurde, ist dem Verkäufer bzw. dem Käufer nicht unmittelbar bewusst, was letztlich genau durch die Erfindung geschützt ist, oder ob letztlich überhaupt ein (relevanter) Schutz besteht. Da der so genannte Schutzbereich eines Patents oder Gebrauchsmusters jedoch zu den absolut wertbildenden Faktoren gehört, ist eine entsprechende Prüfung durch einen Fachmann im Vorfeld häufig ratsam. Dies kann dazu dienen, dass später unangenehme Überraschungen sowie sinnlose Ausgaben vermieden werden. Was nutzt ein Schutzrecht, das später nicht durchgesetzt werden kann oder letztlich nicht rechtsbeständig ist?
Oft kommt bereits bei einer relativ kurzen Prüfung durch einen Spezialisten (z.B. Patentanwalt oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) ans Licht, dass der Schutzbereich eines Patents oder Gebrauchsmusters etwas anderes betrifft, als von den Parteien gedacht oder dass der Schutz letztlich nur einen sehr kleinen Aspekt erfasst, der mit nur geringem Aufwand umgangen und ausgehebelt werden kann. Bei Gebrauchsmustern bzw. nicht erteilten Patenten ist außerdem oft nicht absehbar, ob letztlich überhaupt eine Schutzfähigkeit der Erfindung besteht.
Ein neutraler Blick durch einen fachkundigen Dritten kann hier zu erheblichen Kostenvorteilen oder zum Sparen von nutzlosen Aufwendungen führen.
Melden Sie sich einfach bei uns per Telefon oder E-Mail und beschreiben kurz, worum es geht. Gerne schicken wir Ihnen dann ein entsprechendes Angebot für die Bearbeitung zu.