Marken-Lizenzvertrag oder Lizenzvertrag für Patente und Gebrauchsmuster

Sie haben eine Marke bzw. ein Patent oder Gebrauchsmuster oder ein Design und möchten einen Lizenzvertrag schließen und aus der Vergabe von Lizenzen Geld verdienen? Oder Sie haben Interesse daran, ein Schutzrecht von einem Dritten zu lizenzieren? – Unsere spezialisierte Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz mit Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Patentanwalt hilft Ihnen hierbei gerne und steht für Ihre Anfragen zur Verfügung.

Auch wenn man bei der Ausgestaltung eines Lizenzvertrags für Schutzrechte im Grunde recht flexibel ist, sind doch einige wichtige Punkte zu beachten und Fragen zu klären. Eine vorschnelle Unterzeichnung eines Lizenzvertrags kann nicht selten ungewünschte Folgen und erhebliche finanzielle Verpflichtungen oder weitere Nachteile nach sich ziehen.

Bei einem Lizenzvertrag (z.B. Markenlizenzvertrag, Patentlizenzvertrag etc.) sind etwa folgende Fragen zu klären:
  • Welche Art von Lizenz wird vereinbart bzw. wonach richtet sich die Lizenzgebühr? – Denkbar sind hier etwa Stücklizenzen (etwa pro verkauftem Produkt, das unter die Lizenz fällt), Umsatzlizenzen, Mindestlizenzen oder Pauschallizenzen
  • Soll es sich um eine einfache Lizenz oder um eine ausschließliche / exklusive Lizenz handeln?
  • Ist eine Einstandsgebühr vorgesehen?
  • Wie sieht es mit Unterlizenzen aus?
  • Gibt es weitere Beschränkungen der Lizenz, etwa hinsichtlich des örtlichen Umfangs?

Unser Team aus einem Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) und einem Patentanwalt berät Sie gerne im Zusammenhang mit Lizenzverträgen und erstellt einen entsprechenden Lizenzvertrag oder prüft Entwürfe von Lizenzverträgen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!