Zwar können Marken oder Designs im Grunde auch ohne Patentanwalt oder Rechtsanwalt angemeldet werden, doch ist ohne detaillierte Befassung mit dem Thema das Risiko von Problemen und einer möglichen Zurückweisung relativ hoch und kann die Anmeldung nicht selten sogar ganz wertlos machen.
Unsere jahrelange Erfahrung bei Markenanmeldungen und Designanmeldungen z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München, beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante (ehemals: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt – HABM) sowie bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf ermöglicht uns eine effektive Durchführung der gewünschten Anmeldung von Marken oder Designs. So können wir etwa deutsche Marken, Europäische Marken (Unionsmarken bzw. „EU-Marken“) und internationale Marken (IR-Marken) ebenso anmelden wie deutsche Designs, Gemeinschaftsgeschmacksmuster („EU-Designs“) und internationale Designs nach dem Haager Abkommen. Über Kooperationspartner und Kollegen sind wir zudem in der Lage, Sie auch bei Schutzrechtsanmeldungen in fast allen weiteren Ländern der Erde zu unterstützen, in dem wir Kontakt zu diesen herstellen.
Durch zielgerichtete Fragen können wir Ihre Anmeldung – sobald die benötigten Informationen vorliegen – ggf. auch recht kurzfristig vornehmen und dabei mögliche Fallstricke umgehen, damit die Schutzrechte zeitnah registriert werden können.
Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf! Auf dieser Homepage erhalten Sie weitere Informationen zu Marken und Designs.