INTERNETRECHT / SOCIAL MEDIA RECHT / DOMAINRECHT

Die Kanzlei (Patentanwalt und Rechtsanwalt) bietet im Internetrecht u.a. folgende Leistungen an:

Bearbeitung vielfältiger rechtlicher Fragestellungen und Probleme durch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Internet, insbesondere bei:

  • Werbung im Internet, z.B. Keywords / Adwords, Metatags, Bannerwerbung, Framing, Screening, Linking (Hyperlinks), Spam E-Mails usw.
  • Ein- und Verkäufen über das Internet (Webshoprecht / E-Commerce-Recht)
  • Rechtssichere Gestaltung von Internetauftritten und Homepages (z.B. Impressum, Disclaimer)
  • Vorgehen gegen Falschbewertungen / Astroturfing sowie (unberechtigte) negative Bewertungen und Kommentare
  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten (z.B. Cybermobbing)

► Überprüfung und Beratung
► Außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen gegen Verstöße Dritter
► Verteidigung gegen Angriffe

Allgemeine Informationen zum Internetrecht

Überblick zum Internetrecht

Das so genannte Internetrecht (auch Onlinerecht genannt) erfasst eine Vielzahl von unterschiedlichen Themen und Rechtsgebieten, mit denen sowohl Unternehmer als auch Verbraucher (Privatpersonen) in Berührung kommen können. Neben einer Kenntnis der neuen Medien und der entsprechenden rechtlichen Einordnung der Sachverhalte spielt hier auch das technische Verständnis eine wichtige Rolle.

> E-Commerce-Recht / Webshoprecht

Für Onlineshopbetreiber sowie im Rahmen von Online-Auktionen oder Verkaufsplattformen (z.B. auf Ebay, Amazon, Yatego usw.) können etwa folgende Themen aus dem E-Commerce-Recht (auch Webshoprecht genannt) relevant werden:

  • Art und Umfang des Impressums (z.B. Vorschriften des Telemediengesetzes TMG sowie des Rundfunkstaatsvertrags RStV)
  • Wettbewerbsrecht und damit verbundene Sondervorschriften (Marktverhaltensregeln), z.B. Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngV), das Batteriegesetz (BattG), das Elektrogesetz (ElektroG) oder im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung) (nach dem BGB)
  • Markenrechtliche und kennzeichenrechtliche Fragestellungen
  • Urheberrechtliche Fragestellungen
  • Vertragsschluss und Vertragsabwicklung (inklusive Gewährleistung) im Internet
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
  • Einsatz von Disclaimern

Zu den vorgenannten Themen steht Ihnen ein Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) beratend zur Seite und helft Ihnen durch die Überprüfung eigener oder auch fremder Internetauftritte, mögliche Verstöße zu erkennen und die entsprechenden Maßnahmen zu treffen.

> Onlinepräsenzen

Auch bei Homepages, die lediglich der Präsentation eines Unternehmens oder dem Privatbereich dienen, kann es Beratungsbedarf geben (z.B. zum Impressum sowie zu markenrechtlichen und urheberrechtlichen Fragestellungen).

> Werbemaßnahmen im Internet

Darüber hinaus bieten auch neue Werbeformen, wie das Keyword-Advertising (z.B. Google AdWords), der Einsatz von Metatags oder Links (Hyperlinks), das Affiliatemarketing, das E-Mail-Marketing („Spamming“) sowie Bewertungsportale (Stichworte: „Fake-Bewertungen“, „Astroturfing“, „Falschbewertungen“) ein gewisses Konfliktpotential.

> Internetrecht für Privatpersonen

Privatpersonen können bei ihren Aktivitäten im Internet (z.B. bei Handelsplattformen wie Ebay oder Amazon, aber auch im Rahmen der Sozialen Medien wie Facebook, Twitter, Instagram usw.) ebenfalls mit verschiedenen Problemen konfrontiert werden. Exemplarisch sei hier das Urheberrecht genannt.

Die Kanzlei (Patentanwalt und Rechtsanwalt) bietet im Social Media Recht u.a. folgende Leistungen an:

  • Rechtssichere Gestaltung von Social Media Accounts und Profilen (z.B. Impressum, Namenswahl)
  • Beratung bei der Social Media Werbung
  • Beratung bei Social Media Strategien
  • Beratung beim Influencer Marketing
  • Schulung von Social Media Managern und Verantwortlichen
  • Vorgehen gegen Rechtsverstöße auf Plattformen
  • Verteidigung gegen Angriffe Dritter (z.B. Abmahnungen, einstweilige Verfügungen)

► Überprüfung und Beratung
► Außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen und Vertretung

Allgemeine Informationen zum Social Media Recht

Überblick zum Social Media Recht

Das „Social Media Recht“ (Recht der Sozialen Medien), das ebenfalls zum „Internetrecht“ zu zählen ist, ist ein noch recht junger Bereich, der Berührungspunkte zu verschiedensten Gebieten aufweist.

Im Rahmen von Social Media Plattformen (wie Facebook, Twitter, Instagram usw.) können etwa folgende Themen eine Rolle spielen:

  • Wahl des Account-Namens oder Profilnamens (mögliche Verstöße gegen Namensrecht oder Kennzeichenrecht)
  • Impressumspflicht
  • Verbreitung bzw. Teilen von Texten, Bildern und Videos („Social Sharing“) (mögliche Verstöße gegen das Urheberrecht)
  • Like-Button / Gefällt-mir-Button und dessen rechtliche Einordnung
  • Kauf von Freunden / Followern / Likes
  • Allgemeine Fragen im Zusammenhang mit der Werbung auf derartigen Plattformen („Social Media Werbung“) (z.B. virales Marketing, Influencer-Markting / Influencer-Werbung, Fakebewertungen auf Bewertungsplattformen,…)
  • Fragen im Zusammenhang mit der Präsentation von Produkten auf Social Media Profilen mittels bezahlter Postings (z.B. relevant bei Modebloggern auf Instagram, Twitter oder in Modeblogs)
  • Fragen im Zusammenhang mit der Affiliate-Werbung (z.B. bei Blogs oder auf Youtube)
  • Vorgehen gegen Rechtsverstöße auf Plattformen (z.B. falsche oder beleidigende Behauptungen oder Kommentare, Vorgehen gegen fehlerhafte Einträge)
  • Beratung im Rahmen einer Social Media Strategie (z.B. bei Kampagnen oder Entwicklung von Social Media Guidelines)

Rechtsanwalt Dr. Lichtnecker (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) hat zum Recht der Sozialen Medien verschiedene Beiträge in Fachmedien veröffentlicht und unterstützt Sie gerne bei Ihren Fragestellungen.

Die Kanzlei (Patentanwalt und Rechtsanwalt) bietet im Domainrecht u.a. folgende Leistungen an:

  • Entwicklung einer Domainstrategie
  • Betreuung von Domainstreitigkeiten (z.B. bei Domaingrabbing und Markenverletzungen, u.a. Dispute-Einträge, Klageverfahren / Gerichtsverfahren, UDRP-Verfahren bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO))
  • Domainrecherche und Domainüberwachung
  • Domainlizenzverträge

Allgemeine Informationen zum Domainrecht

Überblick zum Domainrecht

Auch das „Domainrecht“ kann zum „Internetrecht“ gerechnet werden und umfasst Fragestellungen im Zusammenhang mit den Domainnamen. Hier können etwa das Kennzeichenrecht (bei eingetragenen Marken sowie bei geschäftlichen Bezeichnungen, also Unternehmenskennzeichen und Werktiteln), das Namensrecht, aber auch das Wettbewerbsrecht (z.B. bzgl. möglicher irreführender Domainnamen) eine Rolle spielen.

Gegen die unrechtmäßige Nutzung und Registrierung von Domainnamen (ggf. auch in Fällen des Domaingrabbings) gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um diese ggf. zu unterbinden.

Gerne entwickeln wir mit Ihnen eine entsprechende Strategie und leiten geeignete Maßnahmen ein.