Abmahnung wg. Verstoß auf Marktplatz Amazon.de („Amazon-Abmahnung“) – Rechtsanwalt hilft

Wenn Sie als Amazon Händler (Seller) eine Abmahnung wegen eines (angeblichen) Verstoßes auf dem Marktplatz Amazon.de erhalten haben, helfen wir Ihnen z.B. als Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) gerne bei den weiteren Schritten. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf, damit wir Sie über das weitere Vorgehen informieren und eine Reaktion abstimmen können.

Anbieter aus der ganzen Welt nutzen den Marketplace auf Amazon.de, um ihre Produkte an Kunden in Deutschland und benachbarte Länder zu verkaufen. Neben allgemeinen Anforderungen an den Warenverkauf über das Internet (z.B. Markenrecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht und Designrecht), gibt es noch weitere rechtliche Themen (z.B. aus dem Urheberrecht oder dem Wettbewerbsrecht), die von den Händlern zu berücksichtigen sind. Durch die Suchfunktion der Plattform können mögliche Verletzungen auf diesem beliebten Marktplatz ohne großen Aufwand gefunden werden, so dass es nicht selten zu Rechtsstreitigkeiten mit (bislang) unbekannten Gegnern kommt, die häufig mit einer Abmahnung beginnen.

Aus unserer Erfahrung kommt es besonders oft in folgenden Fällen zu Abmahnungen bei Amazon:

– Wettbewerbsverletzung, etwa in folgenden Bereichen:

  • Irreführende Werbung (z.B. nicht zutreffende oder falsche Angaben, Übertreibungen)
  • Fehlende oder unvollständige Produktkennzeichnung (z.B. bei Textilien nach Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) oder nach Produktsicherheitsgesetz (ProdSG))
  • Fehlende oder unvollständige Angaben im Angebot (z.B. im Rahmen des Impressums oder der Widerrufsbelehrung etc.)
  • Werbung mit nicht oder nicht mehr bestehenden Zertifikaten oder Auszeichnungen
  • Falsche Verwendung eines CE-Kennzeichens
  • Werbung mit nicht bestehenden Schutzrechten
  • Falsche und/oder gekaufte Bewertungen und Kommentare

– Urheberrechtsverletzung: Durch Übernahme von Produktabbildungen, Zeichnungen / Skizzen oder Produktbeschreibungen

– Markenrechtsverletzung: Verwendung fremder Markennamen (häufig empfiehlt sich die Anmeldung einer eigenen Marke und deren „Registrierung“ bei Amazon)

– Verletzung technischer Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster)

– Verletzung von geschützten Designs oder Gemeinschaftsgeschmacksmustern

Im Falle einer Verletzung gehört in Deutschland folgender Ablauf zum Normalfall:

  1. Die betroffene Person oder ein Unternehmen (z.B. Inhaber eines Schutzrechts wie eines Patents, Designs, einer Marke, eine Urheberrechts) oder ein Mitbewerber / Konkurrent erkennt einen Rechtsverstoß
  2. Anschließend wird ein Anwalt (z.B. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Patentanwalt) mit der Prüfung beauftragt, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt
  3. Wird dies bejaht, so wird im Regelfall eine Abmahnung (mit entsprechender strafbewehrter Unterlassungserklärung / Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung) entworfen und an den Verletzer / Marktplatzanbieter per Post, Fax und/oder E-Mail geschickt. In dem Schreiben ist zudem eine meist relativ kurze Frist für die Abstellung des Verstoßes sowie die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung enthalten, um künftige Verstöße zu vermeiden
  4. Parallel zu diesem Schreiben kann der beauftragte Anwalt oder die betroffene Person Amazon kontaktieren und eine Sperrung des Angebots bzw. der jeweiligen ASIN erreichen – was häufig gravierende wirtschaftliche Konsequenzen nach sich zieht
  5. Im Regelfall nimmt sich der betroffene Amazon Verkäufer in dieser Phase einen eigenen Anwalt zur Prüfung der Vorwürfe und ggf. zu deren Abwehr bzw. Verteidigung
  6. Reagiert der Abgemahnte nicht oder nicht ausreichend, schließt sich im Normalfall ein gerichtliches Verfahren an. Hierfür gibt es folgende Möglichkeiten: ► Einstweilige Verfügung / Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (bei Vorliegen spezieller, v.a. zeitlicher Anforderungen); hier entscheidet das Gericht meist innerhalb weniger Tage und ohne Anhörung der Gegenseite ► Klage im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens, wobei es hier mehrere Monate bis zu einer Entscheidung dauern kann

Falls sich der Verletzungsvorwurf letztlich als zutreffend herausstellt, hat der Verletzer im Regelfall die Anwaltskosten (etwa für die Abmahnung) sowie ggf. auch die Prozesskosten zu zahlen.

Wir sind eine auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie einem Patentanwalt und bieten verschiedene Dienstleistungen im Zusammenhang mit (möglichen) Problemen auf dem Marktplatz Amazon.de an und vertreten dabei Verkäufer / Händler auf der einen sowie Rechteinhaber und Wettbewerber auf der anderen Seite. Unsere Mandanten unterstützen wir in diesem Zusammenhang bei verschiedenen Themen im Zusammenhang mitder Plattform. Hierzu zählen etwa die Folgenden:

  • Prüfung möglicher Verletzungen von Schutzrechten (z.B. von Patenten, Designs, Marken, Urheberrechten) oder von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht / Werberecht
  • Unterstützung bei der Produktsperrung („Product Suspension“) / ASIN-Sperrung auf Amazon.de sowie bei der Aktivierung des Angebots
  • Bearbeitung von Abmahnungen sowie strafbewehrten Unterlassungserklärungen
  • Deutschlandweite Vertretung in Gerichtsverfahren (z.B. bei einstweiligen Verfügungen, Klagen)
  • Amazon-Markenregistrierung (bzgl. deutschen Marken sowie Unionsmarken / EU-Marken)

Gerne können Sie sich mit Ihrer Anfrage bei uns melden, wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung zu rechtlichen Fragestellungen auf dem Amazon Marktplatz benötigen.